Abmahn-Anwalt muss ins Gefängnis
Endlich gibt es auch mal gute Nachrichten von der Abmahn-Front. Das Abmahn-Urgestein Freiherr von Gravenreuth hat es sich nun endgültig verscherzt und für seinen Abmahnwahnsinn endlich die richtige Quittung erhalten. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung.
In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: „Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“.
Da kann man nur hoffen, dass andere Massen-Abmahner ein ähnliches Schicksal erleiden.
am 22. September 2008 um 12:27 pm Uhr
Sehr schön! Wird Zeit das dieser Typ wegeschlossen wird. Vielleicht wirkt das auch mal auf die ganzen Trittbrettfahrer!
am 22. September 2008 um 2:21 pm Uhr
Hallo zusammen,
nun ja, gleich den ganzen See wegen eines „Nichtschwimmers“ zuschütten, kann nicht der finale Plan sein. Mag sein, dass die Richterin mit ihrer Äußerung gar nicht so falsch lag, aber eine Abmahnung als solche, müsste Bestand behalten.
Wünschenswert wäre auf jeden Fall, dass gewisse Herrschaften nicht ausschließlich ihren Lebensunterhalt damit bestreiten und Richter nicht nur ein Vergehen nach Paragraphen, sondern nach der tatsächlichen Sachlage be-/verurteilen.
Das alles kann nicht ohne Veränderungen geschehen und wenn ein Günter Freiherr von Gravenreuth dabei die Riege der in Haft zu nehmenden Abmahner anzuführen Willens ist, soll es mir Recht sein. 😆
lG
Lutz
am 24. September 2008 um 6:12 am Uhr
Ich hoffe auch, daß weitere Urteile folgen werden. Was derzeit im www abläuft ist doch der reinste Abmahnirrsin. Hier verdienen sich einige eine goldene Nase.
Meist beim kleinen Privatmann, Verein oder Schüler die unbewusst einen geringen Fehler begangen haben. Für Peanuts werden Unsummen an Abmahngebühr kassiert.